
Es muss sichergestellt werden, dass Hartz-IV-EmpfängerInnen und andere LeistungsempfängerInnen durch Mieterhöhungen nicht ruiniert werden. „Es darf nicht dem Einzelfall-Ermessen überlassen sein, ob eine Mieterhöhung vom Amt übernommen wird oder nicht. Der aktuelle Berliner Fall der kurz nach einer Zwangsräumung in der Obdachlosigkeit verstorbenen Rosemarie F. zeigt, wie notwendig es ist, das Recht auf Wohnraum durchzusetzen. Wir wollen, dass es mindestens einen Bestandsschutz gibt und dass die Verwaltung nachvollziehbar definiert, bei wem auch eine Miete oberhalb der Mietobergrenzen dauerhaft übernommen wird – z.B. bei Familien mit Schulkindern oder bei SeniorInnen“, so Bruns.
Die Ratsfrau der LINKE, Iris Toulas, ergänzt: „Neben einem Stopp von Zwangsumzügen wollen wir, dass MieterInnen dabei unterstützt werden, sich gegen unberechtigte Mieterhöhungen zu wehren. Dazu müssen sie vor allem besser informiert werden. Viele wissen nicht, dass Mieterhöhungen unwirksam sind, in denen nicht schriftlich begründet wird, dass die Miete auch nach der Erhöhung auf dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt. Hier ist eine öffentliche Informationskampagne ebenso erforderlich wie eine gezielte Zusammenarbeit mit MieterInnenvereinen.“